Jetzt schon an Morgen denken und auf LED Umrüsten mit Ladenbau Hanke
Das Leuchtstofflampenverbot bezieht sich auf die schrittweise Abschaffung von herkömmlichen Leuchtstofflampen, auch bekannt als Neonröhren oder Energiesparlampen. Diese Art von Lampen wird aufgrund ihrer geringen Energieeffizienz und des enthaltenen Quecksilbers als umweltschädlich angesehen.
Das Verbot wurde in vielen Ländern eingeführt, um den Einsatz energieeffizienterer Beleuchtungstechnologien zu fördern, wie zum Beispiel LED-Lampen. LED-Lampen haben eine längere Lebensdauer, verbrauchen weniger Energie und enthalten kein Quecksilber.
Das Leuchtstofflampenverbot hat zum Ziel, den Energieverbrauch zu reduzieren und die Umweltbelastung durch Quecksilber zu verringern. Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Anwendungen, in denen Leuchtstofflampen weiterhin verwendet werden dürfen, wie zum Beispiel in der Industrie oder in speziellen medizinischen Geräten.
Das Verbot wird in der Regel schrittweise umgesetzt, um den Übergang zu energieeffizienteren Alternativen zu erleichtern. Es ist wichtig, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sich über die neuen Beleuchtungsoptionen informieren und ihre alten Leuchtstofflampen fachgerecht entsorgen, um die Umweltbelastung zu minimieren. Leuchtstofflampenverbot ab 2023
Ab Februar bzw. August 2023 dürfen folgende Lampen nicht mehr auf den Markt gebracht werden:
Produkt | Auslaufdatum |
Kompaktleuchtstofflampe ohne integriertes Vorschaltgerät |
25. Februar 2023 |
T5 Leuchtstoffröhre | 25. August 2023 |
T8 Leuchtstoffröhre | 25. August 2023 |